16.03.2020 09:45 Uhr
Notbetreuung: berechtigte Personen
Berechtigte Eltern sollten bitte morgen (17.03.2020) früh in die Schule kommen und die Betreuungszeiten beantragen.
Anspruchsberechtigte Berufsgruppen für Kita- und Schulnotversorgung
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV und der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung