Kontakt

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Über die Grundschule am Brandwerder

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bitte beachten Sie, dass diese Daten derzeit unaktuell sind.
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Wir sind eine dreizügige, verlässliche Halbtagsgrundschule in Spandau/Staaken, die in diesem Schuljahr von rund 400 Kindern besucht wird.

Wir setzen Schwerpunkte im selbstständigen und sozialen Lernen. Die unterschiedlichen Interessen und Begabungen des Kindes werden aufgegriffen und durch entsprechende Lerninhalte gefördert.

Unsere Kooperationen

Wir sind bestrebt, Übergänge so gut wie möglich zu gestalten und pflegen folgende Kooperationen:

Im Bereich Übergang Oberschule kooperieren wir mit dem  Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium und der Integrierten Sekundarschule (ISS)  Schule an der Jungfernheide.

Hier pflegen wir einen engen Kontakt. Die Kinder der sechsten Klassen haben die Möglichkeit, im Unterricht der Oberschulen zu hospitieren. Gleichzeitig stellen die Oberschüler*innen ihre Schule vor.

Unsere Kooperations-Kitas sind die  Kita Zauberschiff,  Kita Zwergenwinkel sowie die  Kita Arche-Noah. Gemeinsam mit Ihren Erzieher*innen besuchen die Kinder den Unterricht und sind zu den Schulveranstaltungen eingeladen. Gleichzeitig befinden wir uns in engem Austausch und sind gerne Gast der Elternversammlungen.

Wir pflegen Kooperationen mit  Hertha BSC. Hier werden Talente erkannt und individuell gefördert.

Veranstaltungen der Schulgemeinschaft

Wir führen gemeinschaftliche Schulveranstaltungen durch wie etwa Sommerfeste, Zirkus in der Schule, Laternenumzug und Aktivitäten zur Weihnachtszeit. Fest verankert sind das Flip-Flopturnier, das Fußballturnier der Klassen vier bis sechs sowie der Brandwerder-Cup. Dieser findet immer in den letzten Tagen vor den Sommerferien statt. Klassen absolvieren ausgewählte sportliche Aufgaben und treten gegeneinander an. Teamwork steht hier im Mittelpunkt.

Unser Team

Team der Grundschule am Brandwerder vom Schuljahr 2023/2024.
Team der Grundschule am Brandwerder vom Schuljahr 2023/2024.

JÜL-Konzept:

Das Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens (JÜL) bestimmt den Unterricht in den Klassen 1 - 3.

Der jahrgangsübergreifende Unterricht ermöglicht es uns, sich an den unterschiedlichen Lernausgangslagen zu orientieren, die Lernangebote entsprechend anzupassen und inklusiv zu arbeiten.

Die individuelle Förderung steht im Mittelpunkt.

 Umfangreiche Informationen zu JÜL-Klassen (pdf)

Das sind unsere Unterrichtszeiten:

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Einlass7:50 UhrBlöckeMittagessen
1. Stunde8:00 Uhr - 8:45 Uhr1. Block 
2. Stunde8:45 Uhr - 9:30 Uhr  
Frühstückspause9:30 Uhr - 9:40 UhrPause 
Bewegungspause9:40 Uhr - 9:55 Uhr  
3. Stunde10:00 Uhr - 10:45 Uhr2. Block 
4. Stunde10:45 Uhr - 11:30 Uhr  
Bewegungspause11:30 Uhr - 11:55 UhrPause4./5./6. Klassen (Mensa + Schulküche)
5. Stunde12:00 Uhr - 12:45 Uhr3. BlockJüL-Kinder je nach Unterrichtsschluss (Mensa)
6. Stunde12:45 Uhr - 13:30 Uhr  
Kleine Pause13:30 Uhr - 13:35 Uhr  
7. Stunde13:35 Uhr - 14:20 Uhr  
8. Stunde14:20 Uhr - 15:05 Uhr  

Ferientermine

Aktuelle Ferien von Berlin auf  schulferien.org.

Wichtiges zum Sportunterricht

  • In dem Sportbeutel sollten diese Sachen sein:
    • T-Shirt
    • Sporthose/Leggings
    • feste Sportschuhe, die nur für die Halle sind (ggf. mit Klettverschluss)
  • Bei schönem Wetter kann der Sportunterricht auch im Freien stattfinden. Bitte denken Sie an bequeme Schuhe, in denen Ihr Kind draußen rennen, springen und spielen kann (oder packen Sie bitte ein zweites Paar Sportschuhe für draußen in den Sportbeutel).
  • Bei langen Haaren bitte an ein Haargummi denken. Am besten Ihr Kind kommt bereits mit einem Zopf in die Schule!
  • An Sporttagen bitte keinen Schmuck (Ohrringe, Ringe, Ketten, Armbänder) tragen. Schmuck ist im Sportunterricht nicht erlaubt!

Im Krankheitsfall

Wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann, rufen Sie bitte bis 8:00 Uhr des gleichen Tages in der Schule an (Sekretariat). Bitte geben Sie Ihrem Kind bei der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür - zum Beispiel Krankheit - ergeben (bitte bei der Klassenleitung abgeben). Bitte legen Sie Arzttermine in die unterrichtsfreie Zeit (Nachmittag).

Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigen Gründen

Schülerinnen und Schüler können im Einzelfall nur aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden (§46 Abs. 5 Satz 1 SchulG). Von einem wichtigen Grund kann insbesondere ausgegangen werden bei

  1. a) persönlichen Gründen, wie z.B. einem Arztbesuch, der aus darzulegenden Gründen nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann,
  2. b) familiären Gründen, wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis,
  3. c) Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und Berufsberatungen sowie Informations- und Beratungsveranstaltungen der Hochschulen in Vorbereitung auf die nachfolgende Ausbildung,
  4. d) Reisen während der Unterrichtszeit, die nach einem schulärztlichen Gutachten dringend erforderlich sind oder für die das Jugendamt dringende soziale Gründe geltend macht und die aus darzulegenden Gründen nicht in der Ferienzeit stattfinden können. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht genehmigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Als ein solcher Ausnahmefall ist der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht anzusehen.

(vgl. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft: „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht, vom 19. November 2014, S. 1-2“)

Hinweis: Für eine detailierte Darstellung der Rechtsvorschriften können Sie direkt auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachsehen.

 Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) (pdf)

Hausordnung

Sie finden die Hausordnung der Grundschule am Brandwerder hier.